Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

V. Behörden der Finanz-, Post- und Eisenbahnverwaltung

Aus Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-) Funktionsträger in Bayern 1918 bis 1945
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1. Finanzverwaltung

 

a) Präsident der Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern

 

   

b) Präsidenten der Landesfinanzämter, 01.04.1937 Oberfinanzpräsidenten

Landesfinanzamt/Der Oberfinanzpräsident München

Präsidenten:

   

Landesfinanzamt/Der Oberfinanzpräsident Nürnberg

→ Präsidenten:

   

Landesfinanzamt/Der Oberfinanzpräsident Würzburg, 22.04.1941 Der Oberfinanzpräsident Mainfranken, mit Wirkung vom 16.03.1942 mit dem Oberfinanzpräsidenten Nürnberg vereinigt

→ Präsidenten:

   

Der Oberfinanzpräsident Saarbrücken (ab 01.11.1940[4]), 22.04.1941 Der Oberfinanzpräsident Westmark

→ Präsidenten:

     

2. Eisenbahnen

a) Reichsverkehrsministerium, Zweigstelle Bayern, 1.10.1924 Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, Gruppenverwaltung Bayern, ab 01.10.1933 Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, Gruppenverwaltung Bayern, Abwickelungsstelle, zum 31.12.1933 aufgelöst

Die Zweigstelle Bayern stammte aus der Zeit des Übergangs der Staatseisenbahnen auf das Reich. Ende April 1920 waren am Sitz jeder größeren eigenständigen Staatseisenbahnverwaltung (Preußen-Hessen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden) Zweigstellen des Reichsverkehrsministeriums gebildet worden (Vorläufige Verwaltungsordnung für die Reichseisenbahnen vom 26.04.1920, RGBl. 1920 S. 797). Die "Zweigstelle Bayern des Reichsverkehrsministeriums" bildeten fortan für "den Bereich der früheren bayerischen Staatseisenbahnen: die bisher für die Eisenbahnangelegenheiten zuständigen Teile des Bayerischen Verkehrsministeriums" (§ 2 Abs. 3 b). Die Zweigstellen wurden durch den Reichsverkehrsminister "über wichtige Angelegenheiten dauernd unterrichtet" (§ 7 Abs. 1), hatten ihrerseits den Minister "möglichst frühzeitig von allen wichtigen Maßnahmen, die sie innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs treffen wollen", zu unterrichten (§ 8 Abs. 1). Ende 1920 waren die meisten Zweigstellen aufgehoben und ihre Aufgaben den örtlichen Eisenbahndirektionen übertragen bzw. vom Reichsverkehrsminister übernommen worden (§ 4 Abs. 2 der Vorläufigen Geschäftsordnung hatte für letzteres als Frist den 01.04.1921 vorgesehen). Lediglich die Zweigstellen Preußen-Hessen (ihre Geschäfte wurden von den Abteilungen der Hauptstelle des RVM unter anderem Geschäftszeichen geführt, vgl. Handbuch Deutsches Reich 1924, S. 206) und Bayern blieben bestehen (der gen. § 4 Abs. 2 sah die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist vor). Nach der Errichtung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) wurde die bisherige RVM-Zweigstelle Bayern zum 01.10.1924 in die Gruppenverwaltung Bayern der DRG in München umgewandelt; die preußisch-hessische Zweigstelle ging (nominell als vorübergehende Verwaltungsstelle Preußen) in der Hauptverwaltung der DRG auf, da "nach der Neugestaltung des Eisenbahnwesens […] die Gruppe Preußen als organisatorische Zusammenfassung der früheren pr[eußischen]. Eisenbahndirektionen nicht mehr beibehalten werden" könne (RVM an preuß. Ministerpräsidenten, AdR Marx I/II, Nr. 308, TOP 2, Fußn. 1). Die Stellung der Gruppenverwaltung Bayern regelte die Ziff. 14 der Geschäftsordnung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 01.10.1924 (RMBl. 1924, S. 415): "Die Gruppenverwaltung Bayern umfaßt den Bezirk der bisherigen Zweigstelle Bayern. Sie steht unmittelbar unter der Hauptverwaltung [der DRG] und behandelt alle Angelegenheiten ihres Bereichs selbständig, die nicht wegen ihrer besonderen Bedeutung oder weil sie über ihren Geschäftsbereich hinauswirken können, von der Hauptverwaltung selbst zu erledigen sind. In diesem Rahmen können ihr auch Angelegenheiten übertragen werden, die an sich […] von der Hauptverwaltung behandelt werden. Das Nähere über den Geschäftskreis und die Gliederung wird durch eine Geschäftsanweisung für die Gruppenverwaltung Bayern festgesetzt, die der Generaldirektor erläßt." Die Geschäftsordnung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 14.06.1930 (Bek. vom 25.08.1930, RMBl. 1930, S. 527) übernahm diese Ziff. 14 mit einigen unwesentlichen stilistischen Änderungen. Die Auflösung der Gruppenverwaltung Bayern erfolgte Ende 1933 unter Berücksichtigung der Tatsache, dass "die Übernahme der Staatseisenbahnen … als abgeschlossen" galt, die Vorschriften des (die Übernahme regelnden) Staatsvertrages vom 31.03.1920 nebst Schlußprotokoll sowie die darauf beruhenden besonderen Vereinbarungen mit den Ländern am 01.04.1934 (grundsätzlich) außer Kraft traten (§ 15 des Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934, RGBl. 1934 I, S. 130). Vgl. auch Münchener Jahrbuch 1934. S. 309.  

→ Vorstand der Abteilung I: Eisenbahnabteilung [Verwaltung, Verkehr, Haushalt, Rechtssachen, Verkehr, Betrieb], ab 1929/30: Verwaltung und Verkehrsabteilung [Verwaltung, Personal, Haushalt, Rechtssachen, Wohlfahrt, Verkehr]

  • Staatsrat, Ministerialdirektor Johann Ritter v. Weigert (1920 – 31.03.1924)
  • Ministerialdirigent (1924 Reichsbahndirektor und Abteilungsleiter) Adolf Müller (01.04.1924 – 31.12.1930)
  • Unbesetzt (01.01. – 30.06.1931)
  • Direktor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft Anton Löhr (01.07.1931 – 30.09.1932)
  • Reichsbahndirektor Dr. Eduard Friedel (bis 30.09.1933 m. d. L. b., 01.10.1932 – 31.12.1933)

→ Vorstand der Abteilung II: Bauabteilung [Neubau, Hochbau, Streckenunterhaltung, Werkstätten, Lokomotiv- und Wagenbau, Starkstromangelegenheiten), ab 1929/30: Technische und Betriebsabteilung (Betrieb, Zugbeförderung, Neubau, Hochbau, Bahnunterhaltung, Werkstätten, Fahrzeugbau, Sicherungs- und Fernmeldewesen, Starkstromangelegenheiten]

  • Staatsrat, Ministerialdirektor Hermann Riegel (1920 – 30.09.1921)
  • Ministerialdirektor (01.10.1924 Reichsbahndirektor und Abteilungsleiter) Konrad Dasch (16.10.1921 – 31.12.1931)
  • Reichsbahndirektor und Abteilungsleiter Julius Barth, Geheimer Baurat (01.01.1932 – [vor?] 31.01.1933)
  • Reichsbahndirektor Johann Friedrich (bis 30.09. m. d. L. b., 01.02. – 31.12.1933)

→ Leiter der Abteilung III: [Verwaltung der Wasserstraßen] (bis 31.3.1921)

   

b) Vertreter Bayerns im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft (1924–1937)[5]

 

→ Weitere bayerische Mitglieder im Verwaltungsrat:

  • Dr.-Ing. E.h. Oskar v. Miller, Geheimer Baurat, Exzellenz, München (27.09.1924 – 31.12.1931)
  • Matthäus Herrmann, Lokomotivführer, Nürnberg (01.01.1929 – [Juni] 1933[9])
  • Albert Pietzsch, Präsident der Industrie- und Handelskammer München (30.06.1933 – Febr. 1937)
  • Rudolf Reiner, Legationsrat bei der bayerischen Vertretung in Berlin und Stabsführer im Verbindungsstab der NSDAP (22.09.1933[10] – 31.12.1934)

   

c) Vertreter Bayerns im Vorstand der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft (1924 – 1937)

 

  • Staatssekretär a.D., Direktor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft) Alois Ritter v. Frank (1924 – 30.06.1931)
  • Direktor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft Anton Löhr (01.07.1931 – Ende Juni 1933)
  • Reichsbahnoberrat (01.10.1933 Präsident der Reichsbahndirektion München) Albert Gollwitzer (10.08.1933 komm. 01.10.1933 – Febr. 1937)

   

d) Präsidenten der Eisenbahnbetriebsdirektionen, 01.04.1919 Eisenbahndirektionen, 06.07.1922 Reichsbahndirektionen[11]

 

→ Eisenbahndirektion/Reichsbahndirektion Augsburg

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Eisenbahndirektion/Reichsbahndirektion Ludwigshafen[12] (zum 01. 04. 1937 aufgelöst 13) [13])

   

→ Eisenbahndirektion/Reichsbahndirektion München

   

→ Eisenbahndirektion/Reichsbahndirektion Nürnberg

   

→ Eisenbahndirektion/Reichsbahndirektion Regensburg

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→ Eisenbahndirektion/Reichsbahndirektion Würzburg (zum 01.01.1931 aufgehoben[15])

     

3. Post

 

a) Reichspostministerium,[17] Abteilung VII ([1924] Abteilung VI): München (1920 – 31.03.1934[18])

 

→ Leiter:

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b) Oberpostdirektoren bzw. ab 01.04.1920 Präsidenten der Oberpostdirektionen (01.04.1934 Reichspostdirektionen)

→ Oberpostdirektion/Reichspostdirektion Augsburg

   

→ Oberpostdirektion/Reichspostdirektion Bamberg (20.02.1943 aufgehoben[19])

   

→ Oberpostdirektion/Reichspostdirektion Landshut (20.02.1943 aufgehoben[20])

  • Karl Stingl (1910 – 1919)
  • Oberregierungsrat (1921 Oberpostdirektor, 1922 Präsident) Wilhelm Groll (01.01.1920 – 31.08.1933)
  • unbesetzt (1933 – 1934)
  • Karl Niklas (1934 – 20.02.1943)

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→ Oberpostdirektion/Reichspostdirektion München

   

→ Oberpostdirektion/Reichspostdirektion Nürnberg

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→ Oberpostdirektion/Reichspostdirektion Regensburg (30.03.1943 aufgehoben[22])

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→ Oberpostdirektion/Reichspostdirektion Speyer (28.02.1943 aufgehoben[23])

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→ Oberpostdirektion/Reichspostdirektion Würzburg (17.03.1943 aufgehoben[24])

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Einzelnachweise

  1. Das genaue Datum des Wechsels in der Leitung der Stellen der Oberfinanzpräsidenten in Nürnberg und München im Sommer 1944 ist zeitlich nicht ganz eindeutig. Die Stelle in München wurde zum 01.09.1944 offiziell frei und spätestens dann von Sobe zunächst kommissarisch verwaltet. Andererseits soll Rauch bereits zum 01.07.1944 die Leitung des Oberfinanzpräsidiums in Nürnberg übernommen haben. Möglicherweise ist Sobe schon vor Sept. 1944 nach München gewechselt.
  2. S. vorhergehende Fußnote.
  3. S. vorhergehende Fußnote.
  4. Zuständig für den bislang vom OFP Würzburg verwalteten Regierungsbezirk Pfalz und das Saarland.
  5. Die Frage der Vertretung der früheren Eisenbahnländer war in den ersten Jahren des Bestehens des Verwaltungsrats eine zwischen Reichsregierung, der das Recht zur Ernennung der Mitglieder zustand, und den beteiligten Eisenbahnländern; dies waren Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden. Zwar waren die Länder (außer Baden) im Verwaltungsrat vertreten, jedoch die Reichsregierung erkannte einen Rechtsanspruch nicht an. Der in dieser Angelegenheit angerufene Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich in zwei Entscheidungen entschied zugunsten der Länder: Entscheidung vom 07.05.1927 – StGH 5/26 – i.S. Preußen (Staatsministerium) gegen Deutsches Reich (Reichsverkehrsministerium) (Lammers-Simons 1, S. 103); Entscheidung vom 25.09.1930 – StGH 11/28 – in der verfassungsrechtlichen Streitsache zwischen dem Land Baden, vertreten durch das badische Staatsministerium, Antragsteller und Antragsgegner, und 1. dem Land Bayern, vertreten durch das Staatsministerium des Äußern, 2. dem Land Sachsen, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, 3. dem Land Württemberg, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, Antragsgegner, sowie dem Deutsches Reich, vertreten durch den Reichsverkehrsminister, Antragsteller und Antragsgegner (Lammers-Simons 4, S. 35). Zur Frage der Vertretung Bayerns im einzelnen vgl. die Vorgänge in BayHSTA MHIG 509, MA 103 923, StK 6 955.
  6. Zurückgetreten (AdR Hitler I, S. 825. Fußn. 19)
  7. Nachträgliche Bestätigung der zuvor vom RVM "im Einvernehmen mit dem Reichskanzler" ernannten Verwaltungsratsmitglieder durch die Reichsregierung (AdR Hitler I, S. 825f.).
  8. Esser wurde auf ausdrücklichen Wunsch Hitlers berufen. Über die dieser Mitgliedschaft wegen der Zugehörigkeit Essers zum Reichstag eigentlich entgegenstehende Bestimmung in der Satzung der DRG wurde nach zwei Vorträgen bei Hitler "schießlich stillschweigend hinweggegangen" (AdR Hitler II, S. 1164, Nr. 763*; vgl. auch AdR Hitler III, S. 737, Fußn. 25, S. 869, Nr. 354*).
  9. Auf Veranlassung des RVM zurückgetreten (AdR Hitler I, S. 610, Fußn. 7); das neu ernannte Mitglied Pietzsch nahm "zum erstenmal an Stelle de[s] ausgeschiedenen" Herrn Herrmann an der Sitzung des Verwaltungsrats am 03./04.07.1933 teil (Die Reichsbahn 9 [1933], S. 593).
  10. Nachträgliche Bestätigung der zuvor vom RVM "im Einvernehmen mit dem Reichskanzler" ernannten Verwaltungsratsmitglieder durch die Reichsregierung (AdR Hitler I, S. 825f.).
  11. Gegen die Umbenennung der Eisenbahndirektionen in Reichsbahndirektionen wurde im August 1922 erfolglos von Bayern (mit Unterstützung von Württemberg, Sachsen und Baden) geltend gemacht, hierzu hätte zuvor die Zustimmung der Eisenbahnländer eingeholt werden müssen (Mierzejewski, S. 27).
  12. Dienstsitz März 1923 - 16. 11. 1924 vorübergehend in Heidelberg und Mannheim (vgl. [1] [Aufruf 05. 11. 2011)].
  13. Übergang des Direktionsbezirks an die (1935 von Trier zurückverlegte) RBD Saarbrücken und die RBD Mainz. Der Mehrzahl der in der Pfalz gelegenen Bahnen kam an die RBD Saarbrücken (Reichsbahn-Handbuch 1937, S. VII).
  14. Seltener Kaeppel.
  15. Bezirk an RBD Nürnberg.
  16. Seltener Kaeppel.
  17. Zur Postabteilung des Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten s. oben I.2 h.
  18. Bezirk an RPD Nürnberg.
  19. Bezirk an RPD München.
  20. Die Auflösung der Abteilung erfolgte durch Vfg. Nr. 100 des Reichspostministers vom 29.03.1934 (vgl. Lotz, S. 79, Fußn. 28)  zum 01.04.1934, nachdem die Vorschriften der Staatsverträge mit Bayern und Württemberg vom 29./31.3.1920 sowie die zur deren Ausführung getroffenen Vereinbarungen zum 01.04.1934 außer Kraft traten (§ 6 des Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934, RGBl. 1934 I, S. 130). – Durch die Vfg. vom 29.03.1934 wurde zugleich ab 01.04.1934 eine "Abwicklungsstelle der Abteilung VI des RPM"  eingerichtet, die neben den reinen Abwicklungsarbeiten auch noch diejenigen Angelegenheiten des bayerischen Geschäftsbereichs bearbeitete, für die in Bayern Sonderregelungen bestanden. Die Abwicklungsstelle wurde zum 01.12.1934 aufgehoben (Lotz, S. 74).
  21. Lauxmann amtierte seit Kriegsbeginn als Sonderbeauftragter des Reichspostministers beim Oberbefehlshaber Ost, seit 26.10.1939 als Leiter der Deutschen Post Osten im Generalgouvernement. Er blieb offenbar nominell auch Präsident der RPD Nürnberg (vgl. TB Verwaltungsbeamte 1941), zumal die Stelle mit Karl Röder erst im Febr. 1942 wieder besetzt wurde (Ueberschär, Reichspost, S. 153, Fußn. 215).
  22. Bezirk an RPD Nürnberg.
  23. Bezirk an RPD Saarbrücken.
  24. Bezirk an RPD Nürnberg.

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