Datenbank Außenbeziehungen Bayerns

II. Innere Verwaltung

Aus Staatsminister, leitende Verwaltungsbeamte und (NS-) Funktionsträger in Bayern 1918 bis 1945
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1. Die Regierungspräsidenten und ihre allgemeinen Vertreter,[1] ab 01.01.1939 Regierungsvizepräsidenten

 

a) Kreis Oberbayern, München

 

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern), 01.01.1939 Regierungsvizepräsident:

   

b) Kreis Niederbayern, Landshut (bis 01.04.1932, dann zum Kreis Niederbayern und Oberpfalz)

 

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern):

   

c) Kreis Pfalz, Speyer (bis 08.04.1940), dann Saarpfalz bzw. Westmark[7]

 

→ Regierungspräsident, 1940 Reichskommissar, 1941 Reichstatthalter:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern), 01.01.1939 Regierungsvizepräsident, 08.04.1940 allgemeiner Vertreter des Reichskommissars bzw. des Reichstatthalters mit der Amtsbezeichnung Regierungpräsident:

→ Ständiger Vertreter des Regierungspräsidenten beim Reichskommissar/Reichsstatthalter:

  • Regierungsdirektor, 26.04.1941 Regierungsvizepräsident Richard Binder (1940 – 1945)

→ Der Reichskommisssar für die Saarpfalz. Dienststelle Speyer[15]

Leiter:

→ Staatskommissar für die Pfalz (im Staatsministerium des Äußern):

   

d) Kreis Oberpfalz, Regensburg (bis 31.03.1932, dann zum Kreis Niederbayern und Oberpfalz)

 

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern):

   

e) Kreis Oberfranken, Bayreuth (bis 31.12.1932, dann zum Kreis Oberfranken und Mittelfranken)

 

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern):

   

f) Kreis Mittelfranken, Ansbach (bis 31.12.1932, dann zum Kreis Oberfranken und Mittelfranken)

 

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern):

   

g) Kreis Unterfranken und Aschaffenburg (1937: Mainfranken), Würzburg

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern), 01.01.1939 Regierungsvizepräsident:

   

h) Kreis Schwaben (bis 1939: und Neuburg)

 

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern), 01.01.1939 Regierungsvizepräsident:

   

i) Kreis Niederbayern und Oberpfalz, Regensburg (ab 01.04.1932)

 

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern), 01. 01.1939 Regierungsvizepräsident:

   

j) Kreis Oberfranken und Mittelfranken, Ansbach (ab 01.01.1933)

 

→ Regierungspräsident:

→ Stellvertreter des Regierungspräsidenten (Direktor der Kammer des Innern), 01. 01.1939 Regierungsvizepräsident:

     

2. Verwaltungsgerichtshof

 

a) Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs

 

   

b) Generalstaatsanwälte beim Verwaltungsgerichtshof

 

 

Einzelnachweise

  1. Das Amt des Stellvertreters des Regierungspräsidenten war zunächst gemäß VO vom 21.09.1854 dem jeweiligen Direktor der Kammer des Innern übertragen.
  2. Ausübung des Amtes seit Febr. 1924 untersagt.
  3. Der Staatsminister des Innern und Gauleiter von Oberbayern, Adolf Wagner, fungierte ab April 1934 zunächst als Politischer Beauftragter der Staatsregierung für die Regierung von Oberbayern, war dann auch weiterhin der "eigentliche [...] Kopf der Regierung von Oberbayern" (Regierungspräsidenten Oberbayern, S. 243, S. Deutinger). – Wagner versuchte 1937 erfolglos, seinen Stellvertreter in der Gauleitung, Otto Nippold, zum Regierungspräsidenten von Oberbayern ernennen zu lassen (ebd., S. 244). Zu Nippold s. Lilla, Statisten in Uniform Nr. 754.
  4. Ab Febr. 1943 abgeordnet zur Bayerischen Staatskanzlei, 01.12.1944 Ministerialdirektor im StMdI unter Fortdauer der Abordnung zur Staatskanzlei.
  5. Stephan Deutinger vermutet, "daß bei den damals stets ziemlich desolaten Verhältnissen bei der Münchener Regierung die Stelle wieder einmal unbesetzt war" (Mitt. vom 21.01.2008).
  6. Der Vorgänger Schödtls, Hubert Frhr. v. Gumppenberg-Peuerbach, wechselte am 01.10.1918 als Regierungspräsident nach Regensburg
  7. Die Dienststelle des Regierungspräsidenten in Speyer wurde durch VO vom 8.4.1940 (RGBl. 1940 I, S. 632) für die Dauer des Krieges mit der Dienststelle des Reichskommissars für das Saarland in Saarbrücken zu einer Behörde zusammengefasst An der Spitze der Behörde stand der Reichskommissar der Saarpfalz (ab 11.3.1941 Reichsstatthalter in der Westmark). Sitz der neuen Dienststelle sollte zunächst Kaiserslautern werden, sie verblieb aber bis Kriegsende in Saarbrücken. Durch die Zusammenlegung beider Dienststellen traten haushaltsrechtliche Veränderungen nicht ein. Die fachlichen Befugnisse der bayerischen obersten Landesbehörden sowie des Reichstatthalters in Bayern blieben unberührt.
  8. Ausgewiesen.
  9. Im Bayerischen Jahrbuch 1921, S. 301 mit der Bezeichnung "Vizepräsident".
  10. Ausgewiesen. – Die Leitung der Regierung oblag dann: Regierungsdirektor Dr. Jakob Mathéus (bis 24.01.1923, dann ausgewiesen), Oberregierungsrat Gustav Butz (bis 13.02.1923, dann ausgewiesen), Oberregierungsrat Alfred Staehler (bis 19.07.1923, dann verhaftet), Oberregierungsrat Karl Riederer (bis 12.11.1923, dann verhaftet und ausgewiesen), Oberregierungsrat Dr. Alfred Jacob   (13.11.1923 – Anfang 1924), dann (bis 01.02.1924) erneute Leitung durch Staehler. – Zu Butz und Riederer vgl. die Angaben bei Gembries, Verwaltung (lt. Register), zu Riederer ferner Scharf, S. 501 (Nr. 92).
  11. Bis 01.02.1924 als Regierungsvizepräsident m. W. d. G. beauftr.; bis 21.09.1924 ausgewiesen; Dienstsitz Heidelberg.
  12. Schineller, S. 75; Fenske, S. 169; Muskalla, S. 310.
  13. Muskalla, S. 310.
  14. 16.07.1923 – 01.02.1924 als Regierungsvizepräsident m. W. d. G. des Regierungspräsidenten beauftr.
  15. Durch Erlass des Reichskommissars vom 29.04.1940 (Muskalla, S. 309) wurde indes bestimmt, dass in Speyer unter Regierungsdirektor Dr. Born eine "Dienststelle Speyer" des Reichskommissars für die Saarpfalz weiter bestehen blieb. Wie lange diese Dienststelle genau Bestand hatte, konnte nicht festgestellt werden. Jedenfalls gab es noch nach der Umwandlung des Reichskommissars in die Behörde des Reichsstatthalters in der Westmark 1941 Außenstellen der Behörde auch in Speyer (Muskalla, S. 328f.).RegDir.. Dr. Born amtiert etwa 1942 als Leiter der Abt. VII: Aufbau der Selbstverwaltung des Reichsstatthalters (TB Verwaltungsbeamte 1943, S. 139).
  16. Blaul bat jedoch um stillschweigenden Urlaub ab 06.07.1922 und hat sich an diesem Tag offiziell im Amt verabschiedet (STA Nürnberg, Reg. v. Mfr., K.d.I., Abg. 1968, Tit. Ib Nr. 318).
  17. Schärl nennt den 16. 06., das Datum der Ernennung.
  18. Mutmaßlich amtsenthoben.
  19. Dienst nicht angetreten; vgl. Deutinger, NS-Regierungspräsidenten, S. 395.
  20. Zum Reichskommissar für die besetzen niederländischen Gebiete abgeordnet. Wimmer blieb juristisch und stellenplanmäßig bis 1945 im Amt und wehrte sich (bis 1943 erfolgreich) gegen eine anderweitige Besetzung der verwaisten Stelle. Die Wiederbesetzung 1943 durch Gerhard Bommel erfolgte auf einer eigens eingerichteten zweiten Planstelle.
  21. Auf einer eigens eingerichteten zweiten Regierungspräsidentenstelle.
  22. "In kommissarischer Weise mit der Führung der Geschäfte des Regierungspräsidenten" betraut; hierzu, und zur Amtszeit vgl. Deutinger, NS-Regierungspräsidenten, S. 387f., Fußn. 32.
  23. Hiernach blieb die Stelle des Präsidenten bis 1945/50 unbesetzt.
  24. Bei Menges, Schmelze, S. 172 ist ein Senatsrat Dr. Ziegler als "Abwickler" erwähnt. Reichsrichter Dr. Ziegler vertrat den nach Pfaffenhofen abgeordneten Senatspräsidenten Dr. Müller ab Nov. 1944.Vgl. Senatspräsident Müller an Ministerialdirektor Karl August Fischer, StMdI, 19.06.1945 (BayHSTA MInn 84454).
  25. Ab 23.09.1916 beurlaubt zur Tätigkeit bei der Militärverwaltung und im Reichsamt des Innern.
  26. Vertretung für den beurlaubten Generalstaatsanwalt v. Preger, nach dessen Ausscheiden mutmaßlich stellvertretender Generalstaatsanwalt. – Im Münchener Jahrbuch 1920 ist als Generalstaatsanwalt August Edler v. Eggelkraut zu Wildengarten genannt. Dieser war seit 1919 Rat am Verwaltungsgerichtshof und hätte in der (nach Anciennität aufgebauten) Übersicht der Räte an letzter Stelle unmittelbar vor dem dann folgenden  Generalstaatsanwalt stehen müssen (so im Münchener Jahrbuch 1921). Der Bearbeiter vermutet zunächst (vorbehaltlich späterer Rektifizierung), daß die Nennung Eggelkrauts als Generalstaatsanwalt ein Versehen sein könnte.
  27. Im Münchener Jahrbuch 1936 ist als Generalstaatsanwalt Dr. Wilhelm Bauer genannt. Der Bearbeiter vermutet, daß hier das Gleiche gilt, wie das in der vorstehenden Fußnote zu v. Eggelkraut Gesagte.

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